Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für fotografische Dienstleistungen


Stand: 01. 01. 2022

 

Frieda Heck Fotografie

Inhaberin: Frieda Heck

Paul-Schipper-Ring 33

27755 Delmenhorst 

Deutschland

 

Mobil: 0179 / 9075491

E-Mail: frieda.heck.fotografie@gmail.com

Web: https://www.friedaheckfotografie.de 

 

Umsatzsteuer:

Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht gesondert ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise ohne Mehrwertsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG. 

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

§ 1          Geltungsbereich 

§ 2         Vertragspartner 

§ 2 .1       Zeitpunkt des Vertragsschlusses

§ 2 .2      Leistungsabweichung vom Vertrag 

§ 3         Datenschutz

§ 4         Veröffentlichungsvereinbarung

§ 5         Fälligkeit der Leistung

§ 6         Leistungen seitens Frieda Heck Fotografie

§ 7         Leistungen seitens des Auftraggebers (Kunden)

§ 8         Wahrnehmung des Termins

§ 9         Widerruf / Stornierung

§ 10        Honorar und Zahlungsbedingungen

§ 11          Zahlungsverzug

§ 12         Rabatt

§ 13         Haftungsausschluss

§ 13 .1       Zusendung und Rücksendung von Fotografie Produkten

§ 13 .2      Verlust von gespeicherten Daten

§ 13 .3      Inhalte des Onlineangebotes

§ 13 .4      Verweise und Links

§ 13 .5      Lichtbeständigkeit der Fotografien

§ 14         Reklamation 

§ 15         Urheberrecht

§ 16         Hinweis für Juristen

§ 17         Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 18         Salvatorische Klausel

 

 

 § 1 Geltungsbereich

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten grundsätzlich für alle mit Frieda Heck Fotografie geschlossenen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.  Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt und zwar auch dann nicht, wenn Frieda Heck Fotografie diesen anderen Geschäftsbedingungen nicht widerspricht oder ihre Leistungen an den Auftraggeber (Kunden) in Kenntnis der anderweitigen Bedingungen vorbehaltslos erbringt. Diese Leistungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmen. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) erbringt Leistungen im Bereich der Fotografie und ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

(2) Durch schriftliche sowie mündliche Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber (Kunde) ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 

 

(3) Frieda Heck Fotografie ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Auch wenn bei Bestehen laufender Geschäftsverbindungen beim Abschluss gleichartiger Verträge nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer bei der ersten Beauftragung durch den Kunden unter https://www.friedaheckfotografie.de/agb-s/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes. Dem Kunden wird auf Anforderung die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingung auch in gedruckter Form kostenfrei zugesandt. 

 

(4) Weitere Leistungen und/oder Einschränkungen sind nach Vereinbarung möglich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen eine solche Möglichkeit nicht aus. Die Geschäfts- und Vertragsbedingungen sind somit immer als Gesamtwerk, bestehend aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem individuellen Vertrag zwischen Auftraggeber (Kunden) und Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) zu betrachten. 

 

§ 2 Vertragspartner 

(1) Der Vertrag kommt zustande mit Frieda Heck Fotografie, vertreten durch Frieda Heck. 

 

(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Vertragspartner muss voll geschäftsfähig sein.

 

(3) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

 

§ 2 .1 Zeitpunkt des Vertragsschlusses

(1) Ein Vertrag zwischen Frieda Heck Fotografie und dem Auftraggeber (Kunden) hat keinen Formzwang und kann u. a. auch mündlich erfolgen. Sollte eine schriftliche Form vereinbart werden, ist die Unterschrift seitens des Auftraggebers (Kunden) vor Leistungserbringung erforderlich. Dabei ist es zulässig den Vertrag in digitaler Form (E-Mail) dem Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) unterschrieben zurück zu senden. 

 

(2) Termine können telefonisch oder per Email gebucht werden. An Werktagen können auch kurzfristige Termine vergeben werden.

 

(3) Gegenstand des Vertrages ist die fotografische Dienstleistung sowie der daraus resultierenden Produkte. Produktbeschreibungen und Darstellungen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung der Frieda Heck Fotografie.

 

(4) Der Auftraggeber (Kunde) ist verpflichtet, seine Personalien vollständig und richtig anzugeben. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

 

§ 2 .2 Leistungsabweichungen vom Vertrag

(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) dem Auftraggeber (Kunden) unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Auftraggeber (Kunden) kein Kündigungsrecht zu. 

 

(2) Aus Gründen von Rechtssicherheit wird die Leistung standardmäßig nach der 14-tägigen Widerrufsfrist erbracht. Sollten der Auftraggeber (Kunde) abweichend davon einen früheren Leistungsbeginn (also innerhalb der Widerrufsfrist) wünschen, so ist dies als Vertragsbestandteil aufzunehmen. 

 

§ 3 Datenschutz

(1) Bei Vertragsschluss hat der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) dem Auftraggeber (Kunde) die Datenschutzvereinbarung auszuhändigen. Dies ist mit oder nach Vertragsschluss vom Auftraggeber (Kunden) zu lesen und zu unterschreiben, spätestens jedoch vor dem Termin der Leistungserbringung. Weigert sich der Kunde diese Vereinbarung zu unterschreiben ist auch der abgeschlossene Vertrag ungültig. Eine Leistungserbringung seitens Frieda Heck Fotografie kann ohne die Bestätigung des Auftraggebers (Kunden), die entsprechende Vereinbarung gelesen und verstanden zu haben, nicht stattfinden. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) ist somit berechtigt die Leistung zu verweigern, solange diese Vereinbarung nicht unterzeichnet vorliegt. Sollte der Auftraggeber (Kunde) einzelne Positionen der Datenschutzvereinbarung nicht tragen oder diese verhandeln wollen, ist dies im Individualfall zu prüfen und ggf. anzupassen sowie vertraglich festzuhalten. 

 

(2) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers (Kunden) können gespeichert werden. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

 

(3) Es wird auf die Inhalte von https://www.friedaheckfotografie.de/j/privacy verwiesen.

 

§ 4 Veröffentlichungsvereinbarung

(1) Die Veröffentlichungsvereinbarung ist Teil des Fotovertrages und ist von allen Personen zu unterzeichnen, welche eine fotografische Dienstleistung von Frieda Heck Fotografie in Anspruch nehmen. Hierbei hat der Auftraggeber (Kunde) Angabe darüber zu tätigen, auf welchen Plattformen oder in welchem Umfang Fotografien von ihm persönlich veröffentlicht werden dürfen. Sollte der Kunde einer Veröffentlichung nicht zustimmen, ist dies ebenfalls über diese Vereinbarung vertraglich festzuhalten. 

 

(2) Die Veröffentlichungsvereinbarung kann in begründeten Ausnahmen sowie zur Reduzierung des administratorischen Aufwands gemeinschaftlich unterzeichnet werden. Dies gilt z.B. bei Hochzeiten. In allen anderen Fällen ist von jedem Kunden eine gesonderte und individuelle Veröffentlichungsvereinbarung zu unterzeichnen. 

 

(3) Der Auftraggeber (Kunde) versichert, dass er an allen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber (Kunde). 

 

(4) Für Minderjährige ist die Veröffentlichungsvereinbarung von beiden Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. 

 

 

§ 5 Fälligkeit der Leistung

(1) Die Leistung wird grundsätzlich zum vereinbarten Termin fällig. Liegt dieser Termin innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage nach Vertragsabschluss) hat der Auftraggeber (Kunde) ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht zu verzichten. 

 

§ 6 Leistung seitens Frieda Heck Fotografie

(1) Die Leistung wird wie im Vertrag vereinbart vom Kunden beauftragt. Umfang, Dauer und Preise der Dienstleistung sind dem Angebot (Vertragsinhalt) zu entnehmen. 

 

(2) Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier, insbesondere auf einer Hochzeitsfeier, anwesenden Personen fotografiert werden. Der Fotograf (Frieda Heck Fotografie) ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber (Kunden) gewünscht ist. Der Fotograf (Frieda Heck Fotografie) wird sein bestes geben bei Hochzeiten, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und die Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden. 

 

(3) Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe an den Auftraggeber (Kunden) erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 

 

(4) Folgende Leistungen sind seitens Frieda Heck Fotografie zu erbringen:

  • Die Bilder werden als Bilddatei im JPG-Format in digitaler Form (per Link: www.picdrop.com) spätestens 2-3 Wochen nach Aufnahmedatum dem Kunden zur Verfügung gestellt, bei Hochzeiten 4-6 Wochen (je nach Saison und Auftragslage). 
  • Die Fotoaufnahmen werden dem Auftraggeber (Kunden) zur Ansicht gezeigt oder auch zur Ansicht elektronisch zugesandt. Bei diesen Fotoaufnahmen handelt es sich nicht um die fertiggestellten Fotografien für den Kunden zum Download. Es handelt sich lediglich um Exemplare zur Auswahl. Die sodann durch den Auftraggeber (Kunden) ausgewählten Fotoaufnahmen werden ihm erst nach vollständiger Zahlung des geschuldeten Honorars zur Verfügung gestellt. 
  • Der Link hat eine Gültigkeit von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit ist ein Download aller Bilder uneingeschränkt möglich. Die Bilder können vom Kunden in diesem Zeitraum ohne Einschränkung heruntergeladen und angeschaut werden. Der vollständige Download der Bilddateien sowie die anschließende - dauerhafte - Sicherung  auf einen Datenträger obliegt dem Auftraggeber (Kunden).
  • Ab einem Shootingwert in Höhe von 180,00 € ist ein Datenträger Bestandteil des Angebots. 
  • Alle Bilder werden in bestmöglicher Auflösung und ohne Fotografen-Logo (Wasserzeichen) zur Verfügung gestellt. 
  • Die Bilder werden mindestens leicht bearbeitet (Helligkeit anpassen, Kontrast, Weißabgleich, Begradigung etc.)
  • Ausgewählte Bilder werden gemäß der im Angebot angegebenen Anzahl aufwendiger bearbeitet (zusätzliche Hautretusche, Farbanpassungen etc.); diese Bewertung obliegt dem Fotografen. 
  • Im Angebot enthaltene Bildanzahl ist eine Circa-Angabe. Die Anzahl ist abhängig von der Gesamtanzahl der vorhandenen und verwertbaren Bilder. 
  • Eine vom Fotografen bestimmte Anzahl der Bilder wird in mehreren Ausführungen bearbeitet (z.B. schwarz/weiß, farbig). Möchte der Auftraggeber (Kunde) weitere Bilder in dieser Art bearbeitet haben, ist dies innerhalb von 14 Tagen nach zur Verfügungstellung der Bilddateien gegenüber dem Fotografen zu äußern. 
  • Weitere zusätzliche Leistungen können individuell gebucht werden. (z.B. Fotobuch, Fotoabzüge, Danksagungskarten, Leinwände etc.)

(5) Der Auftraggeber (Kunde) wird darauf hingewiesen, dass Bilder stehts dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftraggeber (Kunden) ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung sowie Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 

 

§ 7 Leistung seitens des Auftraggebers (Kunden)

(1) Ab einer Shooting-Dauer von 5 Stunden hat der Auftraggeber (Kunde) für die einfache Verpflegung (Getränke, Essen) des Fotografen Sorge zu tragen. 

 

(2) Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers (Kunden) nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) gibt den Gästen des Auftraggebers (Kunden) Möglichkeit selber Fotos zu machen wenn er fertig ist.

 

(3) Als Gegenleistung für die vom Fotografen zu erbringende fotografische Leistungen wird ein Honorar vereinbart.

 

§ 8 Wahrnehmung des Termins

(1) Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner spätestens 1 Tag vorher davon in Kenntnis zu setzen. Unterbleibt eine Benachrichtigung, so ist der Auftraggeber (Kunde) dem Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) gegenüber verpflichtet, gemäß § 9 dieser AGB´s eine Ausfallentschädigung zu zahlen. Sollten bereits Fahrtkosten entfallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkung von außen. 

 

(2) Bei Krankheit oder höherer Gewalt ist einmalig ein Ersatztermin zu vereinbaren. 

 

§ 9 Widerruf / Stornierung

(1) Gesetzliche Widerrufsfrist:

Binnen 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses besteht Gemäß § 13 BGB das Recht ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, erforderlich. Zur Wahrung des Widerrufsfrist genügt es, eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

(2) Folgen des gesetzlichen Widerrufs:

Wird ein Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, sind alle bisher erfolgten Zahlungen, spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, ab dem Tag an dem die Mitteilung über Ihren Widerrufs eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Vereinbarungen außerhalb dieser Klausel sind bei ausdrücklichem Kundenwunsch möglich.

 

(3) Bei Widerruf nach Ablauf bzw. außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss gilt folgende Vereinbarung:

Bei einem Widerruf von bis zu 14 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Honorars fällig, jedoch mindestens 50,00 €.

Bei einem Widerruf von bis zu 5 Tagen vor dem Termin werden 75 % des Honorars fällig, jedoch mindestens 100,00 €. 

Ab einem Widerruf von 3 Tagen vor dem Termin wird das gesamte Honorar zu 100 % fällig. 

 

(4) Widerruf durch den Fotografen:

Sollte der Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie) aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht in der Lage sein die Dienstleistung an dem vereinbarten Termin zu erbringen, ist dies unverzüglich (mit Bekanntwerden) dem Auftraggeber (Kunden) mitzuteilen. Alle entstandenen Aufwendungen die bis dahin entrichtet wurden sind dem Auftraggeber (Kunden) binnen 14 Tagen ohne Abzüge zurück zu zahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Vereinbarungen außerhalb dieser Klausel sind bei ausdrücklichem Kundenwunsch möglich. In keinem Fall werden dem Auftraggeber (Kunden) wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Insbesondere bei einem kurzfristigen Widerruf seitens des Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie) bei Hochzeiten oder sonstigen Anlässen von bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin hat der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) dem Kunden bei der Ersatzsuche zu unterstützen. 

 

(5) Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Ist die Erbringung von Dienstleistungen geschuldet, so erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) die Dienstleistung bereits vollständig erbracht hat und der Auftraggeber (Kunde) vorher seine Zustimmung zum Beginn der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist erteilt hat.

 

(6) Muster Widerrufsformular

Sollte der Auftraggeber (Kunde) den Vertrag mit dem Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) widerrufen wollen, dann kann dieser dieses Musterformular ausfüllen und dies an den Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) zurücksenden (nicht zwingend erforderlich). 

 

An die

Frieda Heck Fotografie

Paul-Schipper-Ring 33

27755 Delmenhorst

frieda.heck.fotografie@gmail.com

 

Hiermit widerrufe ich, den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: /den Kauf der folgenden Produkte:

Bestellt am: / erhalten am: 

Name und Anschrift des Auftraggebers:

Unterschrift des Auftraggebers, Datum 

 

 

§ 10 Honorar und Zahlungsbedingungen

(1) Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe im Angebot. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird der Gesamtbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei einem Honorar ab 150,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages, jedoch mindestens 100,00 € innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das vereinbarte Rest-Honorar des Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie) ist am Shootingtag bzw. Hochzeitstag in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber (Kunde) erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu empfangen, in diesem Fall entfällt der Postversand. 

 

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG. 

 

(3) Wünscht der Auftraggeber (Kunde) während oder nach der Auftragsproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.  

 

(4) Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftragsgebers (Kunden), wird ein Honorar von 90,00 € für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 

 

(5) Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber (Kunde) zu vertreten hat, so kann der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) eine angemessene Erhöhung des Honorars von 90,00 € für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers (Kunde) kann der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

(6) Tritt der Auftraggeber (Kunde) vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind gemäß § 9 ein entsprechendes Ausfallhonorar an den Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) zu zahlen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt davon unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei kurzfristigem Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet. 

 

(7) Übersteigt die im Angebot angegebene Anreise 10 Kilometer von Delmenhorst und wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenen Kilometer 0,30 € zzgl. je Stunde Fahrtzeit 30,00 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber (Kunde) hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. 

 

§ 11 Zahlungsverzug

(1) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber (Kunde) in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p. a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers (Kunden) zulässig. 

Mahnspesen und Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen aufgrund der Nichtbezahlung der Rechnung gehen zu Lasten des Auftraggebers (Kunden). Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch etc.) beim Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie). 

 

(2) Der Auftraggeber (Kunde) erhält bei Zahlungsverzug eine schriftliche Mahnung. Für die 1. Erinnerung berechnet Frieda Heck Fotografie 2,50 €. Ab der 2. schriftlichen Mahnung werden pauschal mit 9,00 € Bearbeitungsgebühr pro Mahnung in Rechnung gestellt. 

 

§ 12 Rabatte

(1) Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. 

 

§ 13 Haftungsausschluss

(1) Gegen den Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie) oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers, Frieda Heck Fotografie), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

 

(2) Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie) kommen, bemüht sich dieser lediglich bei Hochzeiten und sonstigen Events (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie). Bereits geleistete Vorauszahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) den Fototermin nicht wahrnehmen kann. 

 

§ 13 .1 Zusendung und Rücksendung von Fotografie-Produkten

(1) Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers (Kunden). Sollte eine Zu- oder Rücksendung den Auftraggeber (Kunden) nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) hierfür nicht verantwortlich gemacht werden. 

 

(2) Der Auftraggeber (Kunde) muss sich in dem o. g. Fall an das entsprechende Versendungsunternehmen wenden. 

 

§ 13 .2 Verlust von gespeicherten Daten

(1) Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobücher, Leinwände, Danksagungskarten etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

 

§ 13 .3 Inhalt des Onlineangebotes

(1) Frieda Heck Fotografie übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Frieda Heck Fotografie, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurde, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Frieda Heck Fotografie kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. 

 

(2) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Frieda Heck Fotografie behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. 

 

§ 13 .4 Verweise und Links

(1) Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereich von Frieda Heck Fotografie liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Frieda Heck Fotografie von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Frieda Heck Fotografie erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten/verknüpften Seiten hat Frieda Heck Fotografie keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich Frieda Heck Fotografie hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten / verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von Frieda Heck Fotografie eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen, Linkverzeichnissen, Mailinglisten und in allen anderen Formen von Datenbanken, auf deren Inhalt externe Schreibzugriffe möglich sind. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist. 

 

§ 13 .5 Lichtbeständigkeit der Fotografien

(1) Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder. 

 

§ 14 Reklamationen

(1) Beanstandungen, gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Die Vollständigkeit des gelieferten Bildmaterials ist bei Empfang durch den Auftraggeber (Kunden) zu prüfen. Sollten keine Beanstandungen erfolgen, gilt dies als Bestätigung, dass die Lieferung in einwandfreien Zustand ist. 

 

(2) Bei Reproduktion, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist dadurch nicht berechtigt. 

 

(3) Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz

 

§ 15 Urheberrecht

(1) Frieda Heck Fotografie stehen das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. Alle Inhalte und Werke die im Rahmen eines Vertrages entstehen, unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers, dem Fotografen (Frieda Heck Fotografie). Der Auftraggeber (Kunde) erwirbt an den Bildern lediglich Nutzungsrechte für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Frieda Heck Fotografie. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber (Kunden) über. 

 

(2) Nach Zustimmung gemäß § 4 darf Frieda Heck Fotografie die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Social Media, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.) Eine gesonderte Zustimmung erfolgt mit der Veröffentlichungsvereinbarung.

 

(3) Der Auftragnehmer (Frieda Heck Fotografie) überträgt dem Auftraggeber (Kunden) die Rechte an den fotografischen Arbeiten. Die Übertragung dieser Rechte erfolgt ohne zeitliche, sachliche, geografische oder sonstige Einschränkung und umfasst auch neue und noch unbekannte Nutzungsarten. 

 

(4) Der Auftraggeber (Kunde) wird darauf hingewiesen, im Falle der Veröffentlichung auf sozialen Netzwerken Bilder mit Logo oder Namensnennung zu verwenden. 

 

(5) Inhalte Dritter müssen als solche gekennzeichnet sein. Sollte trotz sorgfältiger Beachtung eine Urheberrechtsverletzung entstehen, bittet Frieda Heck Fotografie um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden der Rechtsverletzungen werden derartige Inhalte umgehend entfernt. 

 

§ 16 Hinweis für Juristen

(1) Frieda Heck Fotografie (vertreten durch Frieda Heck) hat nicht die Absicht, die Rechte Dritter zu verletzen, auch nicht fahrlässig. Sollte es aber dennoch zu Streitigkeiten oder wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problem kommen, bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und dadurch unnötig entstehenden Kosten beiderseits, sofort mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir werden sofort Ihren Einwand prüfen lassen und diesen dann, sofern gerechtfertigt, umgehend abstellen. Die Kostennote Ihrer anwaltlichen Abmahnung ohne eine vorherige Kontaktaufnahme mit uns, werden wir deshalb im Sinne einer Schadensminderungspflicht Ihrerseits als unbegründet zurückweisen. 

 

§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Parteien,  der Sitz des Auftragnehmers (Frieda Heck Fotografie) in Delmenhorst. 

 

§ 18 Salvatorische Klausel

Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber (Kunde) genügt diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in Textform, insbesondere durch E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede selbst kann nur schriftlich aufgehoben werden.

 

(2) Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck, der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht. Dies gilt auch für die Unvollständigkeit der Bestimmungen. Etwaige Lücken werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen. 

 

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferung und Veröffentlichung im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB´s geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. 

 

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.01.2022. Alle früheren AGB´s verlieren Ihre Gültigkeit.